AGB

AGB Leon Ralf - Personal Training Hamburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ralfletics - Personal Training Hamburg (Stand Januar 2019)

(1) Leistungsumfang

(1.1) Im Leistungsumfang enthalten ist ein 60 minütiges Training (pro Einheit) inkl. einer Besprechung und Gesundheitscheck (Anamnese zu Beginn der Zusammenarbeit und vor Beginn einer neuen Trainingsplanung (i.d.R. Anpassungen alle 8 bis 10 Wochen). 
Beim Probetraining ist ein 60 minütiges Training/Gespräch inkl. einer Anamnese im Leistungsumfang enthalten. 
(1.2) Für das erfolgreiche Training ist es unabdingbar, dass der Kunde sportgesund ist. Deshalb wird eine vorherige ärztliche Untersuchung empfohlen. Jedes Unwohlsein, Schmerzen, Schwindel, Krankheitsgefühle, Hunger, Durst bzw. Überhitzung oder Unterkühlung während des Trainings muss der Klient unaufgefordert mitteilen. Der Klient versichert, keine ärztlichen oder gesundheitlichen Einschränkungen betreffend des Trainings zu besitzen. Stellen sich solche während der Vertragslaufzeit ein, sind sie vom Klienten unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

(2) Zahlungsbedingungen

(2.1) Der Kunde überweist das gebuchte Training bzw. Paket innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung an folgendes 
Konto: Leon Ralf
IBAN: DE56 2005 0550 1295 4162 73
BIC: HASPDEHHXXX Bank: Hamburger Sparkasse
(2.2) Wünscht der Kunde eine Stundenbezahlung, so ist das jeweilige Entgelt für die monatlich angesammelten Trainingseinheiten zum Ende jeden Monats an das oben genannte Konto zu überweisen.

(3) Verhinderung und Ausfall

(3.1) Eine Trainingseinheit kann bis 24 Stunden vor ihrem ursprünglich geplanten Beginn von beiden Seiten verlegt oder abgesagt werden. Wird die Trainingseinheit zu spät abgesagt (weniger als 24 Stunden), wird die ausgefallene voll berechnet.
(3.2) Urlaubs- und Feiertage werden mindestens 2 Wochen vor Antritt individuell mit Leon Ralf abgesprochen und bei der Terminlegung berücksichtigt.

(4) Haftung

(4.1) Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Verantwortung. Leon Ralf übernimmt keine Haftung für Schäden, welche nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln entstanden sind. 
(4.2) Leon Ralf haftet nicht über die Erbringung seiner geschuldeten Leistung hinaus, für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit dem Eingehen des Vertrages verfolgten Zwecks.

(5) Übertragbarkeit

Die hier vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten sind grundsätzlich nicht übertragbar.

(6) Kündigung

(6.1) Grundsätzlich endet der Vertrag mit Ablauf der letzten vereinbarten Trainingseinheit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 
(6.2) Eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung ist nur aus wichtigem Grund (z.B. eine den Vertragsgegenstand auf Dauer verhindernde oder einschränkende Krankheit, Unfall, etc. mit fachärztlichem Attest) möglich. Die außerordentliche Kündigung hat schriftlich und rechtzeitig zu erfolgen. Sie gilt nur dann als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, nach Kenntnis der zur Kündigung berechtigenden Umstände erfolgt. In diesem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch für alle von dem Kunden bereits bezahlten und noch nicht durchgeführten Trainingseinheiten.